
SICHERN SIE SICH DIE BUNDESFÖRDERUNG 2012!
Wie schon 2011 stellt das Bundesministerium wieder 100 Millionen für die Finanzierung von Projekten zur thermischen Sanierung zur Verfügung. 70 Millionen kommen dem privaten Wohnbau zu. Seit 1. Februar kann für die Förderung angesucht werden. Es gilt: Wer zuerst einreicht, malt bzw. saniert zuerst.
Wir haben die wichtigsten Eckpfeiler für Sie zusammengefasst! Detailinformationen finden Sie im PDF zum Download.
WAS wird gefördert?
Grundsätzlich gilt: Das Gebäudealter muss mindestens 20 Jahre betragen.
Förderungsfähige Maßnahmen sind:
• Dämmung der Außenwände.
• Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches.
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens.
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren.
Diese sind förderungsfähig, wenn eine umfassende oder eine Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30 %) erfolgt.
WER wird gefördert?
Natürliche Personen, die
• (Mit-)Eigentümer/innen, Bauberechtigte, Mieter/innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind.
• Wohnungseigentümer/innen (im mehrgeschossigen Wohnbau) sind.
• Mieter/innen von Wohnungen sind.
WIEVIEL wird gefördert?
Die maximale Förderungshöhe beträgt:
- bei umfassender Sanierung € 5000,-
- im Zuge einer Teilsanierung € 3000,-
Die Förderungdauer läuft bis zur Ausschöpfung der verfügbaren
Mittel, längstens jedoch bis 31. Dezember 2012
Neuerungen 2012
- Erleichterung bei TeilsanierungenMehrgeschossiger Wohnbau -Mieter:
Öffnung der Förderung für Mieter bei Sanierungsvereinbarung mit Vermieter
- Mehrgeschossiger Wohnbau -Wohnungseigentum:
Mehrheitsbeschluss bei Wohnungseigentümern reicht aus
- Bonus für denkmalgeschützte Gebäude
- Bonus für Ökodämmstoffe
WIE muss ich vorgehen?
Der Weg zur Förderung verläuft wie folgt
1. Erstellung eines Energieausweises (Wir vermitteln Ihnen dazu kompetente Partner).
2. Einholung von Angeboten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen.
3. Ausfüllen des Förderformulares, Einreichung bei den Bausparkassen.
4. Prüfung der Anträge, Erhalt einer „Information über den Sanierungsscheck“.
5. Möglicher Beginn der Bautätigkeit.
6. Erhalt einer rechtlich verbindlichen Förderzusage (Fördervertrag).
7. Bezahlung der Rechnungen, Einreichung der bezahlten Rechnungen bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), Endprüfung.
8. AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNG.
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DOWNLOAD PDF
Infoblatt Sanierungsscheck für Private (178 kB, )
FAQ Sanierungsscheck für Private (117.4 kB, PDF)








